Die kürzlich veröffentlichte Zinsvortrags-ÜbergangsV bilde eine Schnittstelle zwischen der Zinsschrankenregelung des § 12a KStG und Umgründungen. Die Verordnung regle die Rahmenbedingungen für den Übergang eines bei der übertragenden Körperschaft bestehenden Zins- oder EBITDA-Vortrages, orientiere sich dabei an den für den Übergang von Verlustvorträgen geltenden Grundsätzen, sehe jedoch punktuell Modifikationen vor. Der Beitrag will einen Überblick über diese sich aus der Verordnung ergebenden und für die Konzernbesteuerung relevanten Neuerungen geben.
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