Steuerrecht

Neues zum Heiratsgut?

Reinhold Beiser

Nach Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch (Wien 1993), § 34 EStG, Rz 33 fallen Heiratsgut und Heiratsausstattung unter die nach § 34 Abs 7 EStG 1988 nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Unterhaltsleistungen. Ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage der Abzugsfähigkeit von Bürgschaftszahlungen im Zusammenhang mit einer Existenzbedrohung naher Angehöriger weckt insofern Zweifel: Quantschnigg (ÖStZ 1992, 339), Quantschnigg/Schuch (aaO), § 34 EStG, Rz 36, und ebenso die LStR 1992, Rz 568 wollten den Begriff der „Unterhaltsleistungen“ iSd § 34 Abs 7 EStG 1988 weit auslegen und darunter auch Bürgschaftszahlungen zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage naher Angehöriger verstehen. Der Verwaltungsgerichtshof tritt dieser Auffassung im Erkenntnis vom 21. 9. 1993, 93/14/0105 mit folgender Begründung entgegen: „Bei den streitgegenständlichen Zahlungen aus Bürgschaften für Betriebsschulden des Ehegatten handelte es sich nicht um Unterhaltsleistungen iSd § 34 Abs 7 EStG 1988. Vielmehr umfaßt der Unterhalt etwa Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung und medizinische Versorgung (vgl auch Pichler in Rummel I, 2. Auflage, § 94 ABGB Rz 3). Damit sind die Leistungen der Beschwerdeführerin nicht gleichzusetzen.“ (so der VwGH)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1994, 155

01.05.1994
Heft 5/1994
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.