Der VwGH habe in zwei Erkenntnissen neue Aussagen zum Mantelkauftatbestand getroffen. Dabei seien auch Teilaspekte der für die Tatbestandserfüllung notwendigen Strukturänderungen, die im Schrifttum umstritten diskutiert werden, in ein neues Licht gerückt worden. Angesichts der geringen Anzahl an Judikaten zum Mantelkauf lohne sich eine nähere Darstellung der beiden jüngsten Erkenntnisse.
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