Stellungnahme der Generalanwältin zur Zulässigkeit von "umbrella claims"
In einem derzeit beim EuGH anhängigen Verfahren betreffend die privatrechtliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Kartellverstößen ("Private Enforcement") hat die Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen vom 30. 1. 2014 dargelegt, dass auch kartellbedingte Preiserhöhungen von nicht am Kartell beteiligten Unternehmen einen Schaden der Kunden dieser Unternehmen darstellen, der gegenüber den Kartellanten geltend gemacht werden kann. Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ausführungen der Generalanwältin näher beleuchtet und gewürdigt.
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