Wirtschaftsrecht

Neues zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Priv.-Doz. Dr. Jürgen C. T. Rassi

Durch die UWG-Novelle 2018 wurde die GeschäftsgeheimnisRL (auch Know-how-RL) mit den Bestimmungen der §§ 26a-26j UWG umgesetzt. Damit findet sich im Gesetz erstmals eine Legaldefinition des Begriffes Geschäftsgeheimnis. Weiters wurden neue Bestimmungen zum materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingeführt. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor. Wegen der praktischen Bedeutung werden die verfahrensrechtlichen Neuerungen umfassender beschrieben.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/644

20.12.2019
Heft 12/2019
Autor/in
Jürgen Rassi

Dr. Jürgen C. T. Rassi ist Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs, Hon.-Prof. an der JKU Linz, Institut für Zivilrecht, und Privatdozent an der Universität Wien, Institut für Zivilverfahrensrecht. Autor zahlreicher Publikationen zum materiellen Recht und Verfahrensrecht.