Durch die UWG-Novelle 2018 wurde die GeschäftsgeheimnisRL (auch Know-how-RL) mit den Bestimmungen der §§ 26a-26j UWG umgesetzt. Damit findet sich im Gesetz erstmals eine Legaldefinition des Begriffes Geschäftsgeheimnis. Weiters wurden neue Bestimmungen zum materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Schutz von Geschäftsgeheimnissen eingeführt. Der Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen vor. Wegen der praktischen Bedeutung werden die verfahrensrechtlichen Neuerungen umfassender beschrieben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.