Wirtschaftsrecht

Neues zur Abwicklung der COFAG

Patrick Mittlböck / Clemens Schwaha

Übertragung der Aufgaben an den Bund und Umgang mit Rückforderungsansprüchen

Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH ("COFAG") war und ist von Beginn an politisch wie juristisch umstritten. Spätestens seit dem Erkenntnis des VfGH aus Oktober 20231 steht fest, dass die Agenden der COFAG vom Bund zu übernehmen sind und die COFAG aufzulösen ist. Dies wird weitreichende Konsequenzen auf Zivilverfahren und offene Rückforderungsansprüche der COFAG nach sich ziehen. Dies insb auch vor dem Hintergrund der - trotz politischer Einigung über die Obergrenzenrichtlinie - noch vielfach ungeklärten Folgen der Überschreitung von beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmensverbund.2 Dieser Beitrag soll einen Überblick über (i) die unterschiedlichen Verfahrensarten nach der geplanten Neuregelung zur Abwicklung der COFAG, (ii) die Möglichkeit der Umwidmung von Förderungen nach Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen sowie (iii) praktische Auswirkungen auf gerichtliche Auseinandersetzungen geben.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/398

14.08.2024
Heft 8/2024
Autor/in
Patrick Mittlböck

Mag. Patrick Mittlböck ist Rechtsanwalt und Partner bei BRANDL TALOS und auf Prozessführung spezialisiert.

Clemens Schwaha

Clemens Schwaha ist studentischer Mitarbeiter bei BRANDL TALOS.