Übertragung der Aufgaben an den Bund und Umgang mit Rückforderungsansprüchen
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH ("COFAG") war und ist von Beginn an politisch wie juristisch umstritten. Spätestens seit dem Erkenntnis des VfGH aus Oktober 20231 steht fest, dass die Agenden der COFAG vom Bund zu übernehmen sind und die COFAG aufzulösen ist. Dies wird weitreichende Konsequenzen auf Zivilverfahren und offene Rückforderungsansprüche der COFAG nach sich ziehen. Dies insb auch vor dem Hintergrund der - trotz politischer Einigung über die Obergrenzenrichtlinie - noch vielfach ungeklärten Folgen der Überschreitung von beihilferechtlichen Obergrenzen im Unternehmensverbund.2 Dieser Beitrag soll einen Überblick über (i) die unterschiedlichen Verfahrensarten nach der geplanten Neuregelung zur Abwicklung der COFAG, (ii) die Möglichkeit der Umwidmung von Förderungen nach Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenzen sowie (iii) praktische Auswirkungen auf gerichtliche Auseinandersetzungen geben.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.