Im Beschluss vom 29. 11. 2007, I B 181/07, kommt der BFH zum Ergebnis, dass die Gemeinschaftsrechtskonformität des Steuerabzugs nach § 50a Abs 4 dEStG „derzeit nicht ernstlich zweifelhaft“ sei. Zwei Monate später gibt die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung vom 31. 1. 2008 bekannt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland in einer ergänzenden begründeten Stellungnahme nach Artikel 226 EG aufgefordert hat, die Regeln über den Steuerabzug zu ändern. Wie dies zusammenpasst und was diese Entwicklungen für § 99 EStG bedeuten, untersucht dieser Beitrag.
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