Arbeitsrecht

Neues zur Altersdiskriminierung

o. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier

1. Die RL 2000/78/EG sieht ua auch ein Verbot der Diskriminierung wegen des Alters vor. Dieses Verbot wurde innerstaatlich durch das GlBG in den §§ 16 ff und § 20 Abs 3 bis 5 GlBG umgesetzt. Die damit zusammenhängenden Interpretationsprobleme sind zwar von der Literatur breit thematisiert worden, doch fehlen bislang einschlägige Entscheidungen des OGH sowie befriedigende Lösungen einiger zentraler Fragen, etwa jener, die die Beurteilung der Zulässigkeit der vielen dienstzeitbezogenen Vergünstigungen am Arbeitsplatz betreffen. Man denke nur an die von der Dauer der Dienstzeit abhängigen längeren Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlungszeiträume und Urlaubszeiten. Sind nun diese Vergünstigungen als Diskriminierung von AN mit kürzeren Dienstzeiten gegenüber AN mit längeren Dienstzeiten zu qualifizieren? Eine herrschende Meinung bezüglich dieser Fragestellung hat sich nämlich bisher noch nicht herausgebildet1).

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Artikel-Nr.
RdW 2006/477

16.08.2006
Heft 8/2006
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.