Arbeitsrecht

Neues zur Beweislast bei Geschlechterdiskriminierung

Andreas Tinhofer

Beweiserleichterungen für AN, die eine geschlechtsbezogene Diskriminierung durch den AG behaupten, werden auf europäischer Ebene seit geraumer Zeit diskutiert. In Österreich sieht § 2a Abs 9 Gleichbehandlungsgesetz (GBG)1) eine derartige Regelung vor, die allerdings der geplanten Beweislast-RL in einem wichtigen Punkt nicht entspricht.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 459

15.08.1997
Heft 8a/1997
Autor/in
Andreas Tinhofer

Dr. Andreas Tinhofer, LL.M., ist Partner bei Zeiler Floyd Zadkovich mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Seit 1990 regelmäßige Lehr-, Vortrags- und Publikationstätigkeit. National Correspondent der Fachzeitschrift „European Employment Law Cases“ (EELC) und Mitglied der European Employment Lawyers Association (EELA).