Editorial

Neues zur Gewährleistung aus Europa - und ein durchwachsenes Resümee

Dr. Johannes Stabentheiner Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Im Mai dieses Jahres verabschiedeten die europäischen Gesetzgebungsorgane die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen1 sowie die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs.2 Die rechtswissenschaftliche Aufarbeitung der beiden Richtlinien hat in Österreich bereits mit großer Intensität eingesetzt: Einem sehr gehaltvollen Symposium am 12. Juni in Wien, dessen Ergebnisse in einem eben erschienenen, umfangreichen Tagungsband präsentiert werden, wird Mitte September eine neuerliche Auseinandersetzung mit den beiden Richtlinien beim Zivilrechtsforum in Traunkirchen folgen; darüber hinaus wurden aus österreichischer Feder bereits mehrere Zeitschriftenbeiträge dazu veröffentlicht. Die beiden Richtlinien sind bis Jahresmitte 2021 ins nationale Recht umzusetzen; die Umsetzungsvorschriften sind sodann ab Jahresbeginn 2022 anzuwenden. Im Justizministerium sind die Arbeiten zur Erstellung eines ersten Entwurfs zur Umsetzung der Richtlinien in vollem Gang; und noch in diesem Jahr soll damit begonnen werden, diesen Rohentwurf in Arbeitsgruppen zu besprechen.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/443

25.09.2019
Heft 9/2019