Zugleich eine Besprechung von OGH 18 OCg 3/22y2
Die Beilegung von gesellschaftsrechtlichen Beschlussmangelstreitigkeiten im Wege von Schiedsverfahren war in den letzten Jahren ein "Dauerbrenner" bei gesellschaftsrechtlichen Tagungen und in der Schiedscommunity. Es schien zuletzt so, als wäre die Frage der Schiedsfähigkeit von gesellschaftsrechtlichen Beschlussmangelstreitigkeiten vom OGH durch die Etablierung einer schiedsfreundlichen stRsp geklärt und abgehakt. Die E OGH 18 OCg 3/22y markiert nun einen unerwarteten Sinneswandel des OGH, der in der Praxis einen erheblichen Beratungsbedarf auslöst.
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