Arbeitsrecht

Neueste Entwicklungen bei der Übertragung von Betriebspensionen

RAA Dr. Ingomar Stupar

Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zählen seit ihrer gesetzlichen Absicherung durch das BPG und das PKG zu den sichersten betrieblichen Altersvorsorgeformen in Österreich. Gerade diese rechtliche wie auch wirtschaftliche Absicherung gilt als entscheidender Vorteil gegenüber einer direkten Leistungszusage. Die Folge ist, dass viele direkte Leistungszusagen auf Pensionskassen übertragen werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/713

17.10.2005
Heft 10/2005
Autor/in

Mag. Dr. Ingomar Stupar ist Arbeitsrechtsexperte in der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich. Er ist Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen und unter anderem auch fachkundiger Laienrichter am Obersten Gerichtshof.