Überblick über die Regierungsvorlage der EONov 1991
Im Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien wird ua festgehalten: „Im Exekutionsverfahren soll das Existenzminimum angehoben werden; andererseits soll es durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung von Ausnahmeregelungen zu einer rascheren Befriedigung berechtigter Gläubigerinteressen kommen.“ Diesen Zielsetzungen folgt der Entwurf, der später als geplant - nach politischer Klärung der aus den Medien bekannten Punkte (Personalmehrbedarf der Arbeitsämter und Behandlung des 13. und 14. Monatsbezugs) - am 11. 6. 1991 im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen wurde.
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