Arbeitsrecht

Neuordnung des Lohnpfändungsrechts

Franz Mohr

Überblick über die Regierungsvorlage der EONov 1991

Im Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien wird ua festgehalten: „Im Exekutionsverfahren soll das Existenzminimum angehoben werden; andererseits soll es durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung von Ausnahmeregelungen zu einer rascheren Befriedigung berechtigter Gläubigerinteressen kommen.“ Diesen Zielsetzungen folgt der Entwurf, der später als geplant - nach politischer Klärung der aus den Medien bekannten Punkte (Personalmehrbedarf der Arbeitsämter und Behandlung des 13. und 14. Monatsbezugs) - am 11. 6. 1991 im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen wurde.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 207

01.07.1991
Heft 7/1991
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.