Der VwGH hat ausgesprochen, dass auch nachträglich vereinbarte Prämienfreistellungen von mehr als einer einjährigen Dauer bei vorzeitigem Rückkauf der Versicherung zu einer Nachversteuerung führen. Als Reaktion darauf sei im Rahmen des JStG 2018 § 6 Abs 1a VersStG geändert worden. Die Autorin gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und beschäftigt sich mit Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung.
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