Der aktuelle Gesetzesentwurf (135/ME 26. GP) zur Umsetzung der Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung sehe auch Änderungen bei der örtlichen Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit im Finanzstrafverfahren vor. Der Beitrag setzt sich kritisch mit diesen Änderungsvorhaben auseinander.
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