Im Ministerrat vom 4. 7. 2024 habe die Bundesregierung eine neue Regelung für den Sachbezug für Dienstwohnungen beschlossen. Danach solle die steuerfreie Grenze gem § 2 Abs 7a Z 1 SachbezugswerteVO für arbeitsplatznahe Wohnungen von 30 m2 auf 35 m2 steigen und bei Zurverfügungstellung der Wohnung an mehrere Personen solle es zur Aliquotierung kommen. Der Beitrag setzt sich - bereits vor dem offiziellen Gesetzestext - mit der Thematik der Aliquotierung auseinander.
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