Die Gebührenrichtlinien 2025 (GebR 2025) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar und behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des geltenden Gebührengesetzes durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Weitreichende gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren machten aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit eine Neuverlautbarung notwendig. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der bisherige Aufbau der GebR 2019 zwar weitgehend beibehalten, es waren jedoch teils sehr umfassende Ergänzungen notwendig. Die GebR 2025 sind ab 1. 4. 2025 anzuwenden. Richtlinie des BMF vom 1. 4. 2025, 2025-0.125.283, BMF-AV Nr 24/2025; siehe hiezu auch die "Entsprechungstabelle der Randzahlen zu GebR 2019", Info des BMF vom 18. 2. 2025, 2025-0.125.283.
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