Der VfGH hat ein Gesetzesprüfungsverfahren wegen der Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds eingeleitet. Dem Endbesteuerungsauftrag nach § 1 des im Verfassungsrang stehenden EndbesteuerungsG sei durch die einfachgesetzliche Nichterfassung der Erträge aus ausländischen Investmentfonds im Rahmen der Endbesteuerung nicht Genüge getan.
Mit Beschluss vom 21.06.2001, B 701/00-9, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren in Bezug auf die Nicht-Endbesteuerung ausländischer Fonds eingeleitet.
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