Nach der Handelsvertreter-PauschalierungsVO des BMF könnten bei "einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, BGBl. Nr. 88/1993" ua im Rahmen der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben mit Durchschnittssätzen angesetzt werden. Im Bereich der Versicherungsvermittlung sei umstritten, ob ausschließlich Versicherungsagenten die Handelsvertreterpauschalierung in Anspruch nehmen könnten, oder ob diese auch Versicherungsmaklern zustehe. Das BFG habe sich in seinem Erk v 25. 2. 2025, RV/6100030/2024, mit dieser Frage und darüber hinaus auch mit der - in der Lit ebenfalls umstrittenen - Frage der ertragsteuerlichen Behandlung sog Nutzungseinlagen in eine inländische Körperschaft zu befassen gehabt.
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