Gehen Rechtsmittel ins Leere, weil die im Rechtszug bekämpften Bescheide als Nichtbescheide erklärt werden, stellt sich die Frage, wie die Effizienz des Rechtsschutzes im Sinn des Rechtsstaatsprinzips zu gewährleisten ist.
Eine natürliche Person A ist als Kommanditistin Mitunternehmerin einer KG. Der Feststellungsbescheid nach § 188 BAO folgt der Abgabenerklärung und erwächst in Rechtskraft. A wird erklärungsgemäß für das Jahr xxxx veranlagt.
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