Steuerrecht aktuell

Nichtfestsetzung und Abänderung der Steuer bei der Rückgängigmachung von Anteilsübertragungen gem § 1 Abs 2a GrEStG

StB Univ.-Ass. Mag. Philipp Stanek, MBL

Mit dem StRefG 2015/2016 (BGBl I 2015/118) wurde in § 1 Abs 2a GrEStG ein neuer Ersatztatbestand eingeführt: Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück, unterliegt eine Änderung des Gesellschafterbestands durch den Übergang von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter innerhalb von fünf Jahren der Grunderwerbsteuer. Der folgende Beitrag beleuchtet die Möglichkeiten einer Nichtfestsetzung oder Abänderung der Steuer gem § 17 GrEStG bei der Rückgängigmachung von Übertragungsakten, die den Tatbestand des § 1 Abs 2a GrEStG erfüllt haben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/299

28.04.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Philipp Stanek

RA/StB Dr. Philipp Stanek, MBL, ist Rechtsanwalt sowie Steuerberater und Leiter der Praxisgruppe Steuerrecht einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien und war zuvor Assistent an den Instituten für Finanzrecht der Universität Salzburg und der Universität Wien.