Vor einigen Wochen unternahm Gesundheitsminister Ausserwinkler einen engagierten Vorstoß gegen die aus „der Lust oder dem Laster“ Rauchen zu befürchtenden Gesundheitsbeeinträchtigungen1). Er trat dabei ua für einen wirksamen Schutz vor dem Passivrauchen am Arbeitsplatz2) ein. Aus aktuellem Anlaß soll daher der Effizienz der geltenden einschlägigen Rechtslage nachgegangen werden.
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