Damit eine Hinzurechnung ausländischer Passiveinkünfte erfolge, müsse "Niedrigbesteuerung" vorliegen. Nach der Verordnung des BMF seien bei der Ermittlung inländische und in Ö besteuerte Einkünfte nicht zu berücksichtigen. Im Beitrag werden verschiedene Aspekte zur Ermittlung der Niedrigbesteuerung und der Maßgeblichkeit inländischer Einkünfte beleuchtet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.