In einer neuen Mitteilung der jeweils anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Beschwerdezinsen erfolgt eine Zinsanpassung bei Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO mit Wirksamkeit ab 1. 7. 2021 von bisher 3,88 % (vgl ÖStZ 2016/339) auf 1,38 %. Erlass des BMF 4. 6. 2021, 2021-0.390.399.
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