(Toifl, RdW 2008/387, S. 428)
Fraberger/Petritz haben in RdW 2008/252 untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine FL-Familienstiftung oder deren in Ö ansässige Stifter oder Begünstigte Subjekt der Einkünftezurechnung sind. Im Beitrag wird davon ausgegangen, dass Stifter und Begünstigter ident und in Ö unbeschränkt steuerpflichtig sind, wobei nur FL-Familienstiftungen behandelt werden, die vermögensverwaltend tätig sind.
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