Steuerrecht

Nochmals: Die liechtensteinische Familienstiftung im österreichischen Abgabenrecht

Dr. Gerald Toifl

Fraberger/Petritz haben in RdW 2008/252 untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine liechtensteinische Familienstiftung (in der Folge: FL-Familienstiftung) oder deren in Österreich ansässige Stifter oder Begünstigte Einkünftezurechnungssubjekt sind. Die Antwort auf diese Frage ist deshalb von Bedeutung, weil Stifter oder Begünstigte, denen die Einkünfte zuzurechnen sind, diese jedoch in der Vergangenheit in Österreich nicht in ihre Steuererklärung aufgenommen haben, durch rechtzeitige1) Abgabe einer Selbstanzeige zumindest finanzstrafrechtliche Konsequenzen vermeiden können.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/387

17.06.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Gerald Toifl

Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl; Rechtsanwalt und Steuerberater, Partner bei Leitner + Leitner Wien/Linz/Salzburg, lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.