Steuerrecht

Nochmals: Einlagenrückzahlung und Umgründungen

Klaus Hirschler

Strittig ist, ob es bei Verschmelzungen einen Anwendungsbereich für § 4 Art 12 Z 2 EStG gibt. Anders als zuletzt Beiser hält Hirschler dies für möglich.

In meinem Beitrag Einlagenrückzahlung und Umgründungen, RdW 1996, S 556 ff habe ich die Auffassung vertreten, dass bei bestimmten Formen von Verschmelzungen ein Anwendungsbereich für die Regelung des § 4 Abs 12 Z 2 EStG besteht. Folge dieser Auffassung ist, dass insoweit kein Tatbestand einer Einlagenrückzahlung gegeben ist, als Beträge vorliegen, die infolge einer Umgründung die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes verloren haben. BEISER ist dieser Ansicht in RdW 1996, S 611 ff entgegengetreten und meint, bei Verschmelzungen gebe es keinen Anwendungsbereich für die Bestimmung des § 4 Abs 12 Z 2 EStG.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 106

15.02.1997
Heft 2/1997
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.