Strittig ist, ob es bei Verschmelzungen einen Anwendungsbereich für § 4 Art 12 Z 2 EStG gibt. Anders als zuletzt Beiser hält Hirschler dies für möglich.
In meinem Beitrag Einlagenrückzahlung und Umgründungen, RdW 1996, S 556 ff habe ich die Auffassung vertreten, dass bei bestimmten Formen von Verschmelzungen ein Anwendungsbereich für die Regelung des § 4 Abs 12 Z 2 EStG besteht. Folge dieser Auffassung ist, dass insoweit kein Tatbestand einer Einlagenrückzahlung gegeben ist, als Beträge vorliegen, die infolge einer Umgründung die Eigenschaft einer Gewinnrücklage oder eines Bilanzgewinnes verloren haben. BEISER ist dieser Ansicht in RdW 1996, S 611 ff entgegengetreten und meint, bei Verschmelzungen gebe es keinen Anwendungsbereich für die Bestimmung des § 4 Abs 12 Z 2 EStG.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.