(Gaedke/Tumpel, SWK 13/14/2009, S 474)
Der "aktuelle USt-Fall" beurteilt folgenden Sachverhalt: Der Unternehmer A optiert im Jahr 2004 gemäß § 6 Abs 3 UStG 1994 zur Steuerpflicht. 2006 wird das Unternehmen eingestellt bzw ab
diesem Zeitpunkt als OHG geführt. Im Jahr 2009 wird eine unternehmerische Tätigkeit von A wieder aufgenommen. Lebt die im Jahr 2004 abgegebene Verzichtserklärung wieder auf?
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