Steuerrecht

Nochmals: Weiterleitung einer Ablösezahlung an den Altmieter

Thomas Keppert

In RdW 5/1995 205f hat Doralt auf die unbefriedigende Rechtsprechung des VwGH (5. 10. 1994, 94/13/0163) im Falle der Weiterleitung einer Ablösezahlung des Neumieters an den Altmieter für die Aufgabe des Mietrechts hingewiesen. Derartige Ablösezahlungen können beim Vermieter nicht als durchlaufende Posten behandelt werden. Zur Behebung der mit dieser Rechtsprechung verbundenen unerwünschten Effekte bei der Überschußermittlung (siehe Doralt, aaO) empfiehlt Doralt, daß der Altmieter sich dem Neumieter direkt gegenüber - unter Ausschaltung des Vermieters - gegen Bezahlung eines Ablösebetrages zur Aufgabe seines Mietrechts verpflichtet.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 280

01.07.1995
Heft 7/1995
Autor/in
Thomas Keppert

Prof. Dr. Thomas Keppert ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Immobilienverwalter in Wien. Daneben ist er als Buch- und Immobiliensachverständiger tätig. Er ist Obmann der Buchsachverständigen im Landesverband der SV für Wien, NÖ und Bgld, stv Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht und Mitglied des Gremiums zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses nach dem AktG.