Der Beitrag setzt sich neuerlich kritisch mit der These auseinander, dass ein Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG zur uneingeschränkten Relevanz eines Entgeltanpassungsmechanismus führt, den es mittels ergänzender Vertragsauslegung zu ermitteln gilt.
1. Die neuesten Entscheidungen des OGH zu den Konsequenzen eines Verstoßes von Zinsanpassungsklauseln gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
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