Steuerrecht Aktuell

Nominalwertprinzip und Inflation im Steuerrecht

Martin Klokar, MSc (WU), LL.B. (WU), BSc (WU)

Über die Scheingewinnbesteuerung und die kalte Progression aus rechtlicher und rechtspolitischer Sicht

Das österreichische Steuerrecht hält seit jeher am Nominalwertprinzip fest. Demgemäß folgen die Steuergesetze dem Grundsatz "1 Euro = 1 Euro". In Zeiten einer höheren Inflationsrate gerät dieses Grundprinzip wieder verstärkt in den Fokus. Auf die Geldentwertung zurückzuführende Scheingewinne werden ohne Korrektur besteuert und die kalte Progression führt dazu, dass die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit getroffene leistungsfähigkeitsorientierte Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers immer weniger mit der aktuellen Belastungswirkung der Einkommensbesteuerung zu tun hat. Das österreichische Steuersystem vernachlässigt das Problem der Inflation. Der Beitrag* untersucht zunächst auf abstrakter Ebene die Inflationseffekte und -folgen im Steuerrecht, bevor dann konkret auf das österreichische Einkommensteuerrecht eingegangen wird. Dabei werden aus juristischer und rechtspolitischer Perspektive nicht nur die bereits in diesem Kontext abgeschafften und bestehenden Regelungen — vor allem im Hinblick auf das Verfassungsrecht — analysiert, sondern auch mögliche Lösungsansätze zur Berücksichtigung der schleichenden Geldentwertung im Lichte der aktuellen Diskussion aufgezeigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2022/391

15.07.2022
Heft 14/2022
Autor/in
Martin Klokar

Dr. Martin Klokar, MSc (WU) ist Gründer und Partner der KLOKAR & PARTNER Steuerberatung GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im internationalen Steuerrecht sowie im Unternehmens- und Immobiliensteuerrecht. Er ist zudem Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien, an dem er zuvor als Universitätsassistent lehrte und forschte. Dr. Klokar ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im österreichischen, europäischen und internationalen Steuerrecht sowie Fachvortragender (u.a. an der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen).