§ 6 Abs 9 NoVAG sehe in bestimmten Konstellationen eine Vergütung von 16,67 % der NoVA an den Erwerber des Fahrzeugs vor, wodurch eine Kumulierung von NoVA und USt vermieden werden solle. In einem Entwurf zur Wartung der KfzBStR präsentiere das BMF eine bei zuvor steuerbefreiten Fahrzeugen sowie bei Tageszulassungen neue Rechtsansicht zu der Frage, wer als "Erwerber" des Fahrzeuges anzusehen und damit vergütungsberechtigt sei. Diese halte einer kritischen Überprüfung nach Erachten des Autors jedoch nicht Stand.
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