Der Bericht über die BEPS-Aktion 14 enthalte eine Verpflichtung der Länder, einen Mindeststandard umzusetzen, um sicherzustellen, dass sie vertragsbezogene Streitigkeiten zeitnah, effektiv und effizient lösen. Alle Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS verpflichteten sich zur Umsetzung des Mindeststandards, der die rechtzeitige und vollständige Meldung gemäß einem vereinbarten Berichtsrahmen umfasse. Die MAP-Statistiken für 2020 würden innerhalb dieses neuen Rahmens gemeldet und deckten alle Mitglieder ab, die dem Inclusive Framework beigetreten seien.
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