Sitz und Hauptverwaltung einer SE müssen im selben Mitgliedstaat liegen. Der Verfasser nimmt die Entscheidung EuGH C-106/16, Polbud zum Anlass, die Auswirkungen einer isolierten Satzungssitzverlegung der SE bis hin zu ihrer Zwangsliquidation zu untersuchen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.