Das BMF setzt seinen Kurs zur Ökologisierung des Steuerrechts fort. Mit der Ausweitung des Investitionsfreibetrags auf klimafreundliche Heizungsanlagen (Wärmepumpen, Biomassekessel, Fernwärmetauscher, Fernwärmeübergabestationen und Mikronetze) sollen diese finanziell begünstigt werden. Vorrangig profitieren Unternehmen und Wohnungseigentümer im betrieblichen Bereich, die bisher keine klimafreundlichen Heizungssysteme haben. Neben Heizanlagen sind auch Anlagen zur Kältebereitstellung wie zum Beispiel Fernkälte umfasst.
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