Das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I - ÖkoStRefG 2022 Teil I) beinhaltet lediglich eine umsatzsteuerliche Änderung. Diese hat allerdings größere Bedeutung, da der Vorsteuerberichtigungszeitraum bei Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen von 20 auf 10 Jahre verkürzt wird.
Steuerpolitische Stoßrichtung der Maßnahme ist, dass der Erwerb von Eigentum erleichtert bzw gefördert werden soll. Die Maßnahme soll daher potenziellen Erwerbern zugutekommen. Dies ist jedoch nur dort garantiert, wo es einen gesetzlichen Anspruch auf Eigentumserwerb gibt. Die Neuregelung knüpft daher an das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) an, das einen solchen Rechtsanspruch in bestimmten Fällen vorsieht.
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