Thema

ÖNORM B 2110 - Neuerungen in der Ausgabe 2023

Dr. Konstantin Pochmarski / Mag. Christina Kober, Bakk.

Mit Ausgabe vom 1. 5. 2023 sind sowohl die ÖNORM B 2110 als auch deren "große Schwester", die ÖNORM B 2118, neu aufgelegt worden. Die ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) ersetzt nach mehrjährigen Arbeiten die letzte Ausgabe aus dem Jahr 2013 und hat von prominenten Experten bereits Kritik als zu wenig weitgehende Neuauflage erfahren.1 Die Änderungen in der Neuausgabe der ÖNORM B 2110 wurden bereits mehrfach und ausführlich beschrieben.2 Der nachfolgende Beitrag soll daher neben den bloßen Änderungen auch wichtige Aspekte für die Anwendung der ÖNORM B 2110 (Ausgabe 2023) aufzeigen.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2024/2

01.03.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Konstantin Pochmarski

Dr. Konstantin Pochmarski war über 10 Jahre in der Justiz tätig, zuletzt als Richter des Landesgerichtes Leoben in einem zivilen Rechtsmittelsenat. Nunmehr ist er Partner in der Grazer Kanzlei POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH; zudem Vortragender und Fachbuchautor.

Christina Kober

Mag. Christina Kober, Bakk., ist Rechtsanwältin und Partnerin in der Grazer Kanzlei POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH, Vortragende und Fachbuchautorin.