Erfasst eine Pflichtversicherung in Österreich (SVS, ASVG etc) in Deutschland erzielte Einkünfte, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland in Österreich steuerfrei zu stellen sind, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die österreichischen Pflichtversicherungsbeiträge in Österreich als Betriebsausgaben oder in Deutschland als Sonderausgaben abzuziehen sind. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen im Einklang mit dem österreichischen und deutschen EStG und dem Doppelbesteuerungsabkommen Österreichs mit Deutschland (DBA-A/D) und dem Unionsrecht werden entwickelt.
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