Wie würde ein Vorabentscheidungsverfahren ausgehen?
Beiser griff bereits das steuerrechtliche Dilemma eines nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland (DBA-A/D) in Österreich ansässigen Radiomoderators auf.1 Besteht in Österreich aufgrund in Deutschland erzielter Einkünfte, die Österreich DBA-konform unter Progressionsvorbehalt befreit, eine Sozialversicherungspflicht, ergibt sich die Frage, inwieweit - falls überhaupt - diese Versicherungsbeiträge in Österreich als Betriebsausgaben und in Deutschland als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind. Anders als Beisers Frage nach systematisch und teleologisch konsistenten Lösungen möchte ich mich der wichtigeren Vorfrage widmen, wie das in der Parteirevision beantragte Vorabentscheidungsverfahren nach Art 267 AEUV vor dem EuGH ausgehen müsste.
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