Die Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) 2021 stellen einen Auslegungsbehelf zum Fremdvergleichsgrundsatz dar und dienen der Sicherstellung einer einheitlichen Anwendung desselben. Durch diesen 60-seitigen Erlass erfolgt die Anpassung der VPR 2021 aufgrund der Veröffentlichung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) 2022 sowie aufgrund der seit 2021 notwendig gewordenen laufenden Wartung. Insbesondere wird Folgendes behandelt (auszugsweise Darstellung der wesentlichen Änderungen):
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