Eine Analyse nach Wortlaut, Systematik und Steuergegenstand
Soweit Verbindlichkeiten im Zuge einer Liquidation einer Körperschaft nicht getilgt werden, sondern offenbleiben, erhöhen sie nach Auffassung des BMF den Liquidationsgewinn.1 Diese Auffassung des BMF wird auf ihre Systemkonsistenz untersucht.
§ 19 KStG führt zur "Auflösung und Abwicklung (Liquidation)" Folgendes aus:
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