Steuerrecht

Offene Verbindlichkeiten in der Liquidation einer Körperschaft

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Eine Analyse nach Wortlaut, Systematik und Steuergegenstand

Soweit Verbindlichkeiten im Zuge einer Liquidation einer Körperschaft nicht getilgt werden, sondern offenbleiben, erhöhen sie nach Auffassung des BMF den Liquidationsgewinn.1 Diese Auffassung des BMF wird auf ihre Systemkonsistenz untersucht.

§ 19 KStG führt zur "Auflösung und Abwicklung (Liquidation)" Folgendes aus:

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Artikel-Nr.
RdW 2016/273

17.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.