Wirtschaftsrecht

Offenlegung bzw Veröffentlichung und Grundrecht auf Datenschutz

Erich Novacek

Durch die §§ 277 ff HGB idF des RLG sollen die Verpflichtungen zur Offenlegung bzw Veröffentlichung beträchtlich ausgedehnt werden, einerseits infolge Einführung zusätzlicher Größenkriterien auf bisher nicht erfaßte GmbH bzw GmbH & Co KG, andererseits vor allem inhaltlich durch eine wesentlich mehr ins Detail gehende Gliederung der publizitätspflichtigen Bestandteile des Jahresabschlusses, nämlich Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (s Erläuterungen zur RV betreffend § 277).

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 258

01.09.1991
Heft 9/1991
Autor/in
Erich Novacek

Dr. Erich Novacek war nach einigen Jahren Finanzdienst 30 Jahre lang Steuerreferent in der Wirtschaftskammer Oberösterreich und danach ein Jahr lang Mitarbeiter einer Linzer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.