(Öppinger, SWK 36/2009, W 181)
Die Offenlegungspflichten des UGB treffen grundsätzlich nur Kapitalgesellschaften, sodass die Offenlegung als notwendiges Korrelat zur beschränkten Haftung angesehen werden kann. Der Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die derzeit gültigen unternehmensrechtlichen Offenlegungspflichten und analysiert in der Folge das Offenlegungsverhalten von 200 österreichischen Topunternehmen im Dreijahresvergleich über die Jahre 2005 bis 2007.
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