Wirtschaftsrecht

OGH: Allgemeine Kapitalerhaltungsgrundsätze gelten bei Verschmelzung!

StB Dr. Andreas Damböck / RA Dr. Michael Hecht

Mit dem Beschluss des OGH vom 11. 11. 1999, 6 Ob 4/99b (im Folgenden: OGH), hat das Höchstgericht die allgemeinen Kapitalerhaltungsregeln der§ 178 AktGbzw§ 54 GmbHGnunmehr in das Verschmelzungsrecht übernommen. Zudem hat der OGH zum Themenbereich (down-stream-)Verschmelzung erstmals umfassend Stellung bezogen. Diese bedeutende Entscheidung wird viele Verschmelzungen und verschmelzende Umwandlungen unmittelbar betreffen. Nachfolgend werden der OGH-Beschluss - in einigen Teilbereichen durchaus kritisch - und die Beschlüsse der Vorinstanzen besprochen und ein erster Überblick über zu erwartende Konsequenzen gegeben.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/1

15.01.2000
Heft 1/2000
Autor/in
Andreas Damböck

WP/StB Dr. Andreas Damböck ist Partner bei LeitnerLeitner in Wien und hat langjährige Praxis insb im Bereich der steuerlichen Transaktionsberatung, dem Konzern- und Umgründungssteuerrecht sowie dem internationalen Steuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht (Körperschaftsteuer und Umgründungen) der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.