Mit dem Beschluss des OGH vom 11. 11. 1999, 6 Ob 4/99b (im Folgenden: OGH), hat das Höchstgericht die allgemeinen Kapitalerhaltungsregeln der§ 178 AktGbzw§ 54 GmbHGnunmehr in das Verschmelzungsrecht übernommen. Zudem hat der OGH zum Themenbereich (down-stream-)Verschmelzung erstmals umfassend Stellung bezogen. Diese bedeutende Entscheidung wird viele Verschmelzungen und verschmelzende Umwandlungen unmittelbar betreffen. Nachfolgend werden der OGH-Beschluss - in einigen Teilbereichen durchaus kritisch - und die Beschlüsse der Vorinstanzen besprochen und ein erster Überblick über zu erwartende Konsequenzen gegeben.
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