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OGH: ARGE-Auschluss - rechtliches Gehör im Provisorialverfahren

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Im Provisorialverfahren (hier iZm dem Auschluss der Antragstellerin aus einer ARGE) bildet die Verletzung des rechtlichen Gehörs iSd Art 6 EMRK keinen Nichtigkeitsgrund, sondern einen rügepflichtigen Verfahrensmangel. OGH 29. 9. 2021, 6 Ob 145/21y.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/6

24.01.2022
Heft 1/2022