Wirtschaftsrecht

OGH bestätigt: Kein Monopol in der Speditionsversicherung

Peter Csoklich

I. Der Zufall wollte es, daß die AÖSp nur wenige Tage nach ihrer Revision, die mit dem Ziel durchgeführt wurde, die AÖSp an die während ihres nunmehr schon rund 50jährigen Bestandes geänderte Rechtslage und Rspr anzupassen1), durch eine E des OGH in einem zentralen Punkt, nämlich der Ersetzung der Haftung des Spediteurs durch eine Versicherung, schon wieder überholt wurden.

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 150

01.05.1989
Heft 5/1989
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).