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OGH: Filmen einer Amtshandlung kein Eingriff in Persönlichkeitsrecht von Polizisten

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch / Sabine Kriwanek

Das Verbot von Film- und Fotoaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen (§ 22 MedienG) gilt beim Vollzug einer Fahrnisexekution in den Räumen des Betroffenen nicht.

Das Filmen einer Amtshandlung (hier: Fahrnisexekution mit Polizeiunterstützung) zu Dokumentationszwecken durch bzw im Auftrag des Betroffenen greift nicht rechtswidrig in das Persönlichkeitsrecht eines daran beteiligten Polizeibeamten ein, der zur Erreichung des Zwecks zwangsläufig identifizierend mitaufgenommen werden muss.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/447

25.09.2019
Heft 9/2019