Artikelrundschau / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

OGH: Immobilienertragsteuer ist keine Sondermasseforderung

(Kanduth-Kristen, ZIK 2013/181, S. 122)

Die insolvenzrechtliche Einordnung der mit 1. 4. 2012 eingeführten 25%igen ESt auf Gewinne aus Grundstücksveräußerungen war bislang im dazu erschienenen Schrifttum umstritten. Der OGH hat am 28. 5. 2013, 8 Ob 141/12m, ausgesprochen, dass auch die ImmoESt - wie davor die oftmals als "Spekulationssteuer" bezeichnete ESt auf Spekulationsgewinne - als Personen-Subjektsteuer der allgemeinen Masse und nicht der Sondermasse zuzurechnen ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/829

08.10.2013
Heft 19/2013
Autor/in
Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.

Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.