(Kanduth-Kristen, ZIK 2013/181, S. 122)
Die insolvenzrechtliche Einordnung der mit 1. 4. 2012 eingeführten 25%igen ESt auf Gewinne aus Grundstücksveräußerungen war bislang im dazu erschienenen Schrifttum umstritten. Der OGH hat am 28. 5. 2013, 8 Ob 141/12m, ausgesprochen, dass auch die ImmoESt - wie davor die oftmals als "Spekulationssteuer" bezeichnete ESt auf Spekulationsgewinne - als Personen-Subjektsteuer der allgemeinen Masse und nicht der Sondermasse zuzurechnen ist.
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