• Kettenverträge verlangen konkrete Sachlichkeit. Bei deren Fehlen ist die Kette als solche jeweils nichtig.
Nunmehr zeichnet sich ein Trend dahin ab, auf Gesetzesebene normierte oder zugelassene Befristungen unionsrechtlich nicht mehr zu prüfen.
Begonnen hat es mit dem Befristungs- und Verlängerungssystem des TheaterarbeitsG in OGH 24. 11. 2022, 9 ObA 11/22s. Auch bei teleologischer Reduktion dürfe man eine gesetzliche Norm nicht gänzlich ihres Inhalts entkleiden. Zumal das Unionsrecht keine ausreichend präzise Rechtsfolge für den Fall einer Unionsrechtswidrigkeit vorsehe, erweise sich daher das TAG-System als nicht korrigierbar. Es ist daher die Wertung des nationalen Gesetzgebers schlicht zu respektieren.
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