Wirtschaftsrecht

OGH: Kein Schutz von Unternehmensdaten nach dem DSG?

ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel

Entgegen der Ansicht des OGH verletzt ein ehemaliger Mitarbeiter, der Unternehmensdaten für eigene Zwecke weiterverwendet, datenschutzrechtliche Bestimmungen.

Im Beschluss vom 04.05.2004, 4 Ob 50/04p 1) hatte sich derOGH im datenschutzrechtlichen Teil mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Verwendung von Kunden- und Lieferantendaten sowie von Kalkulationsunterlagen eines Unternehmens durch einen ehemaligen Mitarbeiter eine Verletzung des DSG 20002) vorliegt.

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Artikel-Nr.
RdW 2005/244

15.04.2005
Heft 4/2005
Autor/in
Dietmar Jahnel
Dr. Dietmar Jahnel ist ao. Univ.-Prof. am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg mit den Forschungsschwerpunkten Datenschutzrecht und Legal Tech. Laufende Publikationen zum Datenschutzrecht in Zeitschriften und in Buchform, va Kommentar zur DSGVO und Lehrbuch Datenschutzrecht.